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Frühe Hilfe ist wirksame Hilfe!

Bei Sprach-, Sprech- oder Stimmauffälligkeiten informieren Sie bitte umgehend Ihren Arzt. Je früher mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer wird in der Regel der Therapieerfolg sein. Ihr Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist, Phoniater usw. wird Ihnen bei Erfordernis eine Verordnung (Rezept) über logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung ausstellen.


Praxisöffnungszeiten

montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie individuell nach Vereinbarung


Anmeldung

Sie können sich persönlich, telefonisch oder online bei uns anmelden.

Telefon: [2] (0203) 7290294
Fax: (0203) 7290295

Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie sich telefonisch anmelden, indem Sie auf unserem Anrufbeantworter Ihren Namen und Ihre Telefonnummer hinterlassen - wir rufen Sie dann umgehend zurück und werden für die Erstuntersuchung einen individuellen Termin mit Ihnen vereinbaren.


Ablauf

Zu Beginn einer jeden Behandlung erfolgt eine ausführliche logopädische Untersuchung/Diagnostik und Beratung. Falls erforderlich, werden danach weitere Behandlungstermine nach Bedarf individuell mit Ihnen abgestimmt.


Kosten

Sprachtherapeutische / logopädische Therapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr ist ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 10% des Kassensatzes plus 10,- Euro pro Verordnung / Rezept zu entrichten. Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Informieren Sie sich hierüber bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Wir behandeln Versicherte aller Krankenkassen, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte des Landes (NRW) und des Bundes.

Die eventuelle Genehmigung Ihrer Verordnung durch die Krankenkasse oder das Beantragen von Kostenvoranschlägen erledigen wir für Sie.

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