Frühe Hilfe ist wirksame Hilfe!
Bei Sprach-, Sprech- oder
Stimmauffälligkeiten informieren Sie bitte umgehend Ihren Arzt. Je früher
mit der Behandlung begonnen werden kann, desto größer wird in der
Regel der Therapieerfolg sein.
Ihr Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologe, Internist,
Phoniater usw. wird Ihnen bei Erfordernis eine
Verordnung (Rezept) über logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung
ausstellen.
Anmeldung
Sie können sich persönlich,
telefonisch oder online bei uns anmelden.
Telefon: [2] (0203) 7290294
Fax: (0203) 7290295
Außerhalb unserer Öffnungszeiten können Sie
sich telefonisch anmelden, indem Sie auf unserem Anrufbeantworter Ihren Namen
und Ihre Telefonnummer hinterlassen - wir rufen Sie dann umgehend zurück und
werden für die Erstuntersuchung einen individuellen Termin mit Ihnen
vereinbaren.
Ablauf
Zu Beginn einer jeden Behandlung erfolgt eine
ausführliche logopädische Untersuchung/Diagnostik und Beratung. Falls erforderlich, werden
danach weitere Behandlungstermine nach Bedarf individuell mit Ihnen abgestimmt.
Kosten
Sprachtherapeutische / logopädische Therapie ist als
Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden in
der Regel von den Krankenkassen übernommen. Bei Erwachsenen ab dem 18.
Lebensjahr ist ein Eigenanteil in Höhe von derzeit 10% des Kassensatzes plus 10,- Euro pro Verordnung / Rezept zu entrichten.
Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit geringem Einkommen sind von der
Zuzahlung des Eigenanteils befreit. In bestimmten Fällen ist eine Befreiung von
der Zuzahlungspflicht möglich. Informieren Sie sich hierüber bitte bei Ihrer
Krankenkasse.
Wir behandeln Versicherte aller
Krankenkassen, Privatpatienten und Beihilfeberechtigte des Landes (NRW) und des
Bundes.
Die eventuelle Genehmigung Ihrer Verordnung durch die Krankenkasse oder
das Beantragen von Kostenvoranschlägen erledigen wir für Sie.